Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst – im Spezialgebiet – Sonderfälle Auswärtige sowie Minderjährige mit herausfordernden Bedarfen – die Stelle
einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)
Kennziffer: E 2026 - 038 (bitte bei Bewerbung angeben)
unbefristet zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgaben bei uns:
Das spezielle Aufgabengebiet umfasst die fallführende Bearbeitung von Sachverhalten, bei denen sich die Zuständigkeit aus dem tatsächlichen Aufenthalt ergibt (Inobhutnahme, Kindeswohlgefährdung). Betreut werden dabei Kinder und Jugendliche ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Gelsenkirchen, auswärtige Minderjährige in Gelsenkirchener Einrichtungen sowie auswärtig untergebrachte Kinder, Jugendliche und/oder Familien in geschützten Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet.
Das Aufgabengebiet umfasst außerdem folgende Tätigkeiten für Kinder und Jugendliche mit besonderen bzw. herausfordernden Bedarfen (ehem. "Systemsprenger") :
Akquise von Trägern und individualpädagogischen Maßnahmen
Konzeptionelle Entwicklung von Unterstützungsansätzen für Hilfeplanende, Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung von Hilfeabbrüchen in Gelsenkirchener Jugendhilfeeinrichtungen sowie Netzwerkarbeit mit ortsansässigen Jugendhilfeanbietern
Im Einzelfall Übernahme von Hilfeplanverfahren bzw. Tandemarbeit sowie Vermittlungsfunktion zwischen Jugendhilfeanbietern und Hilfeplanenden
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Innen- und Außendienst. Darüber hinaus gehören Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft zum Tätigkeitsbereich des Allgemeinen Städtischen Sozialdienstes.
Das bringen Sie mit:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:
Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht sowie in einschlägigen Bereichen der Sozialen Arbeit
Kommunikative Kompetenzen wie Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen sowie eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft
Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware sind ebenso wie das Vorhandensein eines PKW-Führerscheins (bitte Nachweis beifügen) Voraussetzung.
Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen oder freien Jugendhilfe, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen bzw. herausfordernden Bedarfen, ist wünschenswert.
Gute Kenntnisse einer oder mehrerer Fremdsprachen sowie Vorkenntnisse, Erfahrungen oder Zusatzqualifikationen in beraterischen Themen, beispielsweise der systemischen Beratung, sind von Vorteil.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Wir bieten Ihnen:
Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeitstelle mit einer 39-Stunden-Woche (Eine Bewerbung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich).
Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. S 15 TVöD-SuE
Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells (Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitseinsätzen an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden sowie zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst wird erwartet)
Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
Regelmäßig an den Bedürfnissen der Fachkräfte orientierte Inhouse-Fortbildungen zu verschiedenen Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
Die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges für die Wahrnehmung von Außenterminen
Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eine gute betriebliche Altersvorsorge
Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.
Das ist Ihr Ansprechpartner:
Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst, Herr Markussian (Tel. 0209 - 169 9414), gerne zur Verfügung.
https://karriere.gelsenkirchen.de/y67b1
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