pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
für den Kindergarten- und Krippenbereich
Die Vollzeitstellen sind jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst für zwei Jahre befristet zu besetzen und eignen sich für Berufsanfänger*innen, Wiedereinsteiger*innen und erfahrene Fachkräfte (m/w/d).
Die Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte ist eine sechsgruppige Kita mit zwei Krippengruppen und vier Kindergartengruppen. Es werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt von 07.00 bis 17.00 Uhr oder von 07.30 bis 14.30 Uhr betreut.
Wir bieten:
• Ein attraktives, vielfältiges Arbeitsumfeld sowie ein offenes und engagiertes Team
• Fortbildungsmöglichkeiten
• Fahrradleasing
• Rabatte und Preisnachlässe von Unternehmen, die mit der Plattform „corporate benefits“ kooperieren, deren offizieller Partner die Gemeinde Oftersheim ist
• Ein der Tätigkeit entsprechendes Entgelt nach TVöD SuE unter Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung sowie die üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
Wir erwarten:
• staatliche Anerkennung als Erzieher*in, Kinderpfleger*in oder weitere Berufsabschlüsse gemäß § 7 KiTaG BW
• Engagement und Kreativität
• Bereitschaft zur kooperativen und familienbezogenen Zusammenarbeit mit den Eltern
• Reflexionsbereitschaft und Teamfähigkeit
• Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
• Mitarbeit bei der konzeptionellen Weiterentwicklung unserer Tageseinrichtung
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, ggf. Zusatzqualifikationen, Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber etc.) richten Sie bitte schriftlich an:
Bürgermeisteramt Oftersheim
Personalamt
Mannheimer Straße 49
68723 Oftersheim
oder per E-Mail an: personalamt@oftersheim.de
Für Fragen stehen Ihnen die Kindergartenleitung, Frau Brunke, Telefon: 06202 9507275 sowie Frau Brix und Herr Lorenz vom Personalamt, Telefon: 06202 597-117 und -118, zur Verfügung.
Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Gleiches gilt für die Löschung von elektronischen Bewerbungen. Auf Bewerbungseingangsbestätigungen wird verzichtet.
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